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Oznic GmbH AGB

Mit Ihrer Verlängerung der Domain stimmen Sie den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu:

1. Gebühren
1.1 Die Zahlung der Gebühren ist eine Voraussetzung für die Verlägerung.
1.2 Rückbuchungen und Nichtzahlung. Falls es bei der Zahlung an die Oznic GmbH zu einer Rückbuchung durch den Kreditkartenherausgeber kommt oder die Domain von Ihnen nicht verlängert wird, stimmen Sie zu, dass die Registrierung auf die Oznic GmbH übertragen werden kann. Die Oznic GmbH behält sich das uneingeschränkte Recht vor, solche Domains an Dritte weiterzuverkaufen. Weiterhin darf die Oznic GmbH eigenmächtig entscheiden solche Domains gegen Gebühr zurückzuübertragen.

2. Aktualisierungspflichten
2.1 Die Voraussetzung für den fortgesetzten Betrieb Ihrer Domain ist Ihre Pflege der vollständigen und korrekten Registrierungsdaten mithilfe des Oznic GmbH Online Portals.

3. Domain Verlängerung
3.1 Pflichten des Kunden. Sie sind allein verantwortlich für die rechtzeitige Verlängerung der Domains vor ihrem Ablaufdatum, sollten Sie eine Verlängerung wüschen. Jede Domain kann jederzeit vor Ablauf verlängert werden. Die Oznic GmbH bietet weder Ihnen noch Dritten gegenüber eine Gewährleistung, dass die Verlängerung durchgeführt werden kann.
3.2 Die Oznic GmbH sendet vor dem Ablauf der Domain mehrere Erinnerungen an Ihre Standard-Benachrichtigungs-Mailadresse.
3.3 Falls die Domain abläuft, verfällt die Registrierung, Nach dem Ablauf, aber vor einer möglichen Verlängerung, kann die Domain möglicherweise auf eine Parkseite verweisen. Für diesen Dienst werden keine Gebühren fällig. Sollte die Domain nicht verlängert werden, darf die Oznic Gmbh die Domain auf eine Parkseite verweisen lassen. Dieser Verweis wird nach einer erfolgreichen Verlängerung entfernt.
3.4 Die Parkseite kann Werbung oder andere durch die Oznic GmbH ausgesuchte Inhalte enthalten. Die Auswahl der Inhalte obliegt allein der Oznic GmbH. Diese können Verweise auf die Webseiten Dritter, Produkte und Dienstleistungen Dritter, Suchmaschinen und sonstige Seiten sein.
3.5 Die Oznic GmbH ist berechtigt, eine Premium-Gebühr bei der Reaktivierung von Domains zu erheben, wenn diese nicht rechtzeitig verlängert wurden.


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